Wir betreuen und vertreten die Interessen des Arbeitgebers, wie auch des Arbeitnehmers im Bereich des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts.
Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Abmahnungen
Kündigungen
Abfindungen
Betriebsänderungen
Mitbestimmungsrechte
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.