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Arbeitsrecht

Wir betreuen und vertreten die Interessen des Arbeitgebers, wie auch des Arbeitnehmers im Bereich des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts.

  • Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen

  • Abmahnungen

  • Kündigungen

  • Abfindungen

  • Betriebsänderungen

  • Mitbestimmungsrechte

Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.

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Rechtsanwälte Gillig & Zimmerling
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