Wir betreuen und vertreten die Interessen von Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Belangen des Wohnungseigentums.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Abgrenzung Sonder-/Gemeinschaftseigentum
Sondernutzungsrechte
Instandhaltung
modernisierende Instandsetzung
bauliche Veränderung
Lastentragung und Kostenverteilung
Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und des Verwalters
ordnungsgemäße Verwaltung
Wohngeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage
Jahresabrechnung / Wirtschaftsplan
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.