Wir betreuen und vertreten die Interessen des Vermieters/Verpächters vom Beginn des Miet- und Pachtverhältnisses bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen anlässlich dessen Beendigung. Wir beraten zu allen Fragen auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrechts.
Vertragsgestaltung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Pachtverträgen
Kündigungen
Prüfung von Kündigungsfristen
Abmahnungen
Zahlungs- und Räumungsklagen
Mieterhöhungen
Betriebskostenabrechnungen
Schönheitsreparaturen
Untervermietung
Der vorstehende Überblick stellt lediglich einen Ausschnitt unseres Tätigkeitsbereichs auf diesem Rechtsgebiet dar.